Vin Protect

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VinProtect: Oxidationsschutz für Lesegut, Maische und Most

VinProtect des Herstellers Erbslöh ist ein Spezialprodukt zum zuverlässigen Schutz von Trauben, Maische und frischem Most vor Oxidation und unerwünschten Mikroorganismen. Es hilft, das Aromapotential während der Verarbeitung zu erhalten und minimiert das Risiko von Fehlnoten.

Wofür ist VinProtect geeignet?

  • Schutz des Leseguts und des frischen Mostes vor Oxidation
  • Stabilisierung von Aroma und Geschmack bereits auf der Maische
  • Reduzierung des Risikos unerwünschter Mikroorganismen und Fehlnoten wie Essigstich
  • Unterstützt eine generell angestrebte Reduzierung des SO2-Eintrages während der Vinifikation

Wirkprinzip

VinProtect kombiniert Kaliumdisulfit, Vitamin C (Ascorbinsäure) und ein oenologisches Tannin. Dadurch entsteht ein hoher antioxidativer Schutz und eine frühe Stabilisierung wichtiger Aroma- und Geschmacksbestandteile. Das enthaltene Tannin ist rein botanischen Ursprungs und löst sich schnell, ideal für die Anwendung auf Maische und im Most.

Dosierung

  • Maische oder Most, gesund: 10 g pro 100 L (oder 100 kg) entspricht ca. 25 mg/L SO2-Eintrag
  • Maische oder Most, belastet: 20 g pro 100 L (oder 100 kg) entspricht ca. 50 mg/L SO2-Eintrag
  • Wein: 20 g pro 100 L entspricht ca. 50 mg/L SO2-Eintrag

Anwendung

  1. Maische: Auf die gemahlene Maische aufstreuen oder während des Mahlens nach und nach zugeben. Empfohlen 10 bis 20 g pro 100 kg, je nach Gesundheitszustand.
  2. Most: Falls keine Zugabe zur Maische erfolgte, dem frischen Most zusetzen. Für optimale Wirkung zuerst in kleiner Menge Most lösen, dann schonend und gut durchmischen.
  3. Wein: Pulver in kleiner Menge Wein lösen und anschließend schonend einmischen. Gesetzliche Grenzwerte für gesamtschweflige Säure beachten.

Wichtige Hinweise

  • Maximaldosierung: 50 g pro 100 L nicht überschreiten, auch wegen gesetzlicher Grenzwerte
  • Die Sulfitwirkung hängt von pH-Wert und Temperatur ab
  • Maximal zulässiger Ascorbinsäuregehalt im Wein: 250 mg/L

Lagerung

Kühl, trocken, geruchs- und lichtgeschützt lagern. Angebrochene Packungen sofort wieder dicht verschließen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Zulässig nach Verordnung (EG) 2019/934. Nationale Regelungen sind vom Anwender zu prüfen. Geprüft auf Reinheit und Qualität.

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