SUBLIWHITE

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SUBLIWHITE® – Tannin für Weißwein und Roséwein

SUBLIWHITE® von Martin Vialatte ist eine speziell entwickelte Kombination aus Tanninen für die Weiß- und Roséweinbereitung. Die ausgewählten Tannine zeichnen sich durch ihre oxidationshemmenden Eigenschaften und eine sehr geringe Adstringens aus.

SUBLIWHITE® wurde entwickelt, um Weiß- und Roséweine bereits in einem sehr frühen Stadium der Weinbereitung zu unterstützen. Dabei hilft das Produkt, den fruchtigen, blumigen und frischen Charakter des Weines zu bewahren und die aromatischen Verbindungen während des Beginns der alkoholischen Gärung zu schützen.

Für die Stabilisierung und Klärung von Weiß- und Roséwein

Auch Weiß- und Roséweine können von Oxidation, ungünstiger Farbentwicklung oder der Entwicklung von Reduktionsnoten betroffen sein. SUBLIWHITE® wurde speziell für diese Anforderungen entwickelt und unterstützt die Klärung, Stabilisierung und Ausgewogenheit des Weines.

  • Speziell für Weiß- und Roséweine entwickelt
  • Kombination ausgewählter Tannine
  • Oxidationshemmende Eigenschaften
  • Sehr geringe Adstringens
  • Unterstützt die Wahrung der gelb-grünen Farbbestandteile
  • Hilft, den fruchtigen, blumigen und frischen Charakter zu erhalten
  • Unterstützt die aromatische Entwicklung während der alkoholischen Gärung
  • Für Klärung, Stabilisierung und eine ausgewogene Weinstruktur

Dosierung

5–15 g/hl

Anwendung

SUBLIWHITE® wird zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Weinbereitung, noch vor dem Hefezusatz, eingesetzt. Dadurch können aromatische Verbindungen geschützt werden, die zu Beginn der alkoholischen Gärung von den Hefen freigesetzt werden.

Das Produkt zunächst in einer Most- oder Weinmenge dispergieren, die dem 10-fachen des Produktgewichts entspricht. Anschließend die vorbereitete Mischung dem zu behandelnden Gebinde zugeben und gut durchmischen.

Lagerung

Unangebrochene Originalpackungen lichtgeschützt an einem trockenen und geruchsfreien Ort lagern. Angebrochene Packungen möglichst rasch aufbrauchen.

Hinweis: SUBLIWHITE® ist ausschließlich für önologische und gewerbliche Zwecke bestimmt und gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden.

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