Oenoferm® wild & pure

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Oenoferm® wild & pure – Aromahefe für „wilde“ Fruchtaromatik bei sicherer Gärung

Oenoferm® wild & pure ist eine besondere Aromahefe für die professionelle Weinbereitung. Sie kombiniert eine selektierte Wildhefe (Torulaspora delbrueckii) mit einer gärstarken Saccharomyces-Hefe, die eine sichere und vollständige Endvergärung gewährleistet.

Durch diese gezielte Stammkombination entstehen vielschichtige Fruchtester und exotische Aromakomponenten. Gleichzeitig sorgt die Saccharomyces-Hefe für eine stabile Gärung auch bei höheren Alkoholgehalten. Die beiden Hefestämme wirken syntroph zusammen und beeinflussen sich positiv im Gärverlauf.

Oenoferm® wild & pure ermöglicht eine deutlich veränderte, moderne Stilistik. Die vergorenen Weine zeigen eine cremige Textur, ein dichtes Mundgefühl und einen langen, harmonischen Abgang. Das Produkt eignet sich sowohl für Weiß- als auch für Rotweine.

Vorteile auf einen Blick

  • „Wilde“ Fruchtaromatik bei kontrollierter Gärung
  • Bildung vielfältiger Fruchtester und exotischer Aromen
  • Sichere Endvergärung durch gärstarken Saccharomyces-Stamm
  • Hohe Alkoholverträglichkeit
  • Erzeugt körperreiche, dichte und cremige Weine

Aromatik & Eigenschaften

  • Gesteigerte Monoterpen- und Fruchtesterbildung
  • Unterstützt reife und exotische Fruchtaromen
  • Mittlerer bis hoher Stickstoffbedarf

Gärparameter

  • Weißwein: 16–20 °C
  • Rotwein: 25–33 °C

Empfohlene Rebsorten

Müller-Thurgau, Traminer, Morio-Muskat, Muskateller, Riesling, Muskat-Ottonel, Bouvier, Goldburger, Furmint, sowie Pinot Noir, Sankt Laurent und Pinotage.

Dosierung & Anwendung

Dosierung: 20–40 g pro 100 L Most.
Die empfohlene Dosierung sichert einen soliden Gärstart und eine Dominanz gegenüber der natürlichen Begleitflora.

Zur Unterstützung der Hefevitalität wird empfohlen, den biologischen Hefeaktivator VitaDrive® in gleicher Menge wie die Hefe im Rehydrierungsansatz einzusetzen. Je nach Nährstoffsituation können zusätzlich Hefenährstoffe der Vitamon®- und VitaFerm®-Familie verwendet werden.

Lagerung

Vakuumverpackt, kühl und trocken lagern. Angebrochene Packungen sofort wieder dicht verschließen und innerhalb von 2–3 Tagen verbrauchen.

Zulässig nach Verordnung (EG) 2019/934. Geprüft auf Reinheit und Qualität. Anwendung im Rahmen guter Kellerpraxis.