Oenoferm® wild & pure
Oenoferm® wild & pure – Aromahefe für „wilde“ Fruchtaromatik bei sicherer Gärung
Oenoferm® wild & pure ist eine besondere Aromahefe für die professionelle Weinbereitung. Sie kombiniert eine selektierte Wildhefe (Torulaspora delbrueckii) mit einer gärstarken Saccharomyces-Hefe, die eine sichere und vollständige Endvergärung gewährleistet.
Durch diese gezielte Stammkombination entstehen vielschichtige Fruchtester und exotische Aromakomponenten. Gleichzeitig sorgt die Saccharomyces-Hefe für eine stabile Gärung auch bei höheren Alkoholgehalten. Die beiden Hefestämme wirken syntroph zusammen und beeinflussen sich positiv im Gärverlauf.
Oenoferm® wild & pure ermöglicht eine deutlich veränderte, moderne Stilistik. Die vergorenen Weine zeigen eine cremige Textur, ein dichtes Mundgefühl und einen langen, harmonischen Abgang. Das Produkt eignet sich sowohl für Weiß- als auch für Rotweine.
Vorteile auf einen Blick
- „Wilde“ Fruchtaromatik bei kontrollierter Gärung
- Bildung vielfältiger Fruchtester und exotischer Aromen
- Sichere Endvergärung durch gärstarken Saccharomyces-Stamm
- Hohe Alkoholverträglichkeit
- Erzeugt körperreiche, dichte und cremige Weine
Aromatik & Eigenschaften
- Gesteigerte Monoterpen- und Fruchtesterbildung
- Unterstützt reife und exotische Fruchtaromen
- Mittlerer bis hoher Stickstoffbedarf
Gärparameter
- Weißwein: 16–20 °C
- Rotwein: 25–33 °C
Empfohlene Rebsorten
Müller-Thurgau, Traminer, Morio-Muskat, Muskateller, Riesling, Muskat-Ottonel, Bouvier, Goldburger, Furmint, sowie Pinot Noir, Sankt Laurent und Pinotage.
Dosierung & Anwendung
Dosierung: 20–40 g pro 100 L Most.
Die empfohlene Dosierung sichert einen soliden Gärstart und eine Dominanz gegenüber der natürlichen Begleitflora.
Zur Unterstützung der Hefevitalität wird empfohlen, den biologischen Hefeaktivator VitaDrive® in gleicher Menge wie die Hefe im Rehydrierungsansatz einzusetzen. Je nach Nährstoffsituation können zusätzlich Hefenährstoffe der Vitamon®- und VitaFerm®-Familie verwendet werden.
Lagerung
Vakuumverpackt, kühl und trocken lagern. Angebrochene Packungen sofort wieder dicht verschließen und innerhalb von 2–3 Tagen verbrauchen.
Zulässig nach Verordnung (EG) 2019/934. Geprüft auf Reinheit und Qualität. Anwendung im Rahmen guter Kellerpraxis.